Verein Generationenparcours St. Chrischona

Der Vorstand des Vereins «Generationenparcours St. Chrischona» im Januar 2017

Vorstand: Kassier: Hartmut Kämpfer, Aktuar: Beat Fehr, Präsident: Zsolt Kubesca. Anstelle von Stefan Fischer (links) ist seit Dez 2021 Sabine Graf Beisitzerin (nicht auf dem Foto). Foto unten mit Altpräsidentin Schw. Ursula Seebach.


Jahresberichte Generationenparcours


Statuten

1.   Unter dem Namen „Verein Generationenparcours St. Chrischona“ besteht ein gemeinnütziger Verein nach Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bettingen BS.

2.   Der Verein bezweckt die Einrichtung und den Betrieb eines Generationenparcours auf St. Chrischona in Bettingen BS. Mit dem Parcours soll ein Ort geschaffen werden, welcher die Begegnung von Jung und Alt fördert sowie der Stärkung der körperlichen, seelischen und geistigen Gesundheit und der Reflektion des eigenen Lebensweges dient. Das Angebot des Vereins steht grundsätzlich allen Menschen, vornehmlich der Bevölkerung der trinationalen Region Basel, offen, unabhängig von deren weltanschaulichem und sozialem Hintergrund.

3.   Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und besitzt alle Kompetenzen, die nicht gemäss Gesetz und Statuten anderen Organen zustehen. Er konstituiert sich selbst und setzt die Zeichnungsberechtigungen fest.

4.   Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern erfolgen durch Beschluss des Vorstandes. Der Vorstand kann ohne Angabe von Gründen sowohl die Aufnahme von Mitgliedern ablehnen als auch den Ausschluss von Mitgliedern beschliessen.

5.   Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Die Mitgliederbeiträge sind nicht kostendeckend, weshalb für die Erfüllung des Vereinszwecks weitere finanzielle Mittel notwendig sind. Diese Mittel werden durch freiwillige Zuwendungen, Sponsoring, Honorare für geleistete Dienste und allfällige staatliche Subventionen beschafft. Der Mitgliederbeitrag wird von der Vereinsversammlung bestimmt. Das Vereinsvermögen ist ausschliesslich und unwiderruflich dem unter Ziffer 2 hiervor genannten Zweck gewidmet. Die Mitglieder haben keinen persönlichen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Bei Austritt eines Mitglieds während des Jahres werden die für das laufende Jahr entrichteten Mitgliederbeiträge nicht zurückerstattet; im Falle des Ausschlusses besteht ein anteilsmässiger Rückerstattungsanspruch.

6.   Das im Falle einer Auflösung des Vereins vorhandene Vereinsvermögen wird einer steuerbefreiten Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung übertragen. Bei Fehlen einer solchen Institution fällt der Liquidationserlös dem Staat anheim.

7.   Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Riehen, 25. Juni 2012

 

Die Gründungsmitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Olivier Battaglia                 Beat Fehr                 Stefan Fischer                   Iris Neu